ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Oschatz Consulting GmbH
Stand: 14.12.2025 – gültig für Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen und sonstigen Leistungen der Oschatz Consulting GmbH (nachfolgend „OC“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn OC ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Leistungsbeschreibung, Projektplan, Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 OC erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Aussagen, Prognosen oder Einschätzungen von OC stellen keine Garantien dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 OC ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Angebote von OC sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch
(a) Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform,
(b) eine Auftragsbestätigung von OC oder
(c) den Beginn der Leistungserbringung durch OC auf Veranlassung des Auftraggebers.
3.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt OC alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und fördert die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen im erforderlichen und zumutbaren Umfang.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von OC. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; entstehender Mehraufwand kann nach den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden.
4.3 OC ist berechtigt, Leistungen auszusetzen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt, ohne dass OC hierdurch in Verzug gerät.
5. Vergütung, Reisekosten, Spesen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Bei Vereinbarung einer Tagespauschale gelten acht Arbeitsstunden als ein Beratertag (BT).
5.3 Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden – sofern nicht anders vereinbart – gegen Nachweis gesondert berechnet. Übernachtungen sollen nach Möglichkeit vom Auftraggeber organisiert und getragen werden.
5.4 Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug werden mit 0,70 EUR pro gefahrenem Kilometer zuzüglich Umsatzsteuer vergütet. Sonstige Reisekosten werden auf Basis der nachgewiesenen Auslagen berechnet.
5.5 Tätigkeiten beim Auftraggeber außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von OC (Montag bis Freitag, 07:00–17:00 Uhr) werden bei zeitbasierter Vergütung mit einem Zuschlag von 25 % auf den vereinbarten Stundensatz vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.6 Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Sie werden bei zeitbasierter Vergütung mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
5.7 Reisezeiten sind nicht Bestandteil eines Pauschalhonorars, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.2 OC ist berechtigt, Abschlags , Teil oder Zwischenrechnungen zu stellen.
6.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. OC kann angemessene Mahn und Verzugskosten geltend machen.
7. Abnahme, Leistungsnachweise
7.1 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.2 Bei zeitbasierter Abrechnung gelten Leistungsnachweise als genehmigt, sofern ihnen nicht innerhalb von 10 Werktagen in Textform widersprochen wird.
8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
8.1 OC räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten und vollständig vergüteten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8.2 Vorbestehende Methoden, Konzepte, Tools, Vorlagen und sonstiges Know how von OC („Background IP“) bleiben uneingeschränkt Eigentum von OC. OC ist berechtigt, allgemeines Know how aus der Zusammenarbeit frei weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
9.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
(a) allgemein bekannt sind,
(b) ohne Pflichtverletzung bekannt werden,
(c) rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
(d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit OC personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird – sofern erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
10.2 Weitere Informationen zum Datenschutz stellt OC auf der Website https://oschatz-consulting.de bereit.
11. Haftung
11.1 OC haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von OC auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung von OC für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Die Haftung von OC ist – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt und abschließend auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Netto Vergütung begrenzt.
11.5 Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Kündigung und Stornierung
12.1 Projektverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Werktagen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Projektbeginn, ist OC berechtigt, folgende pauschale Entschädigungen zu berechnen:
– ab dem 21. Kalendertag vor Projektbeginn: 50 % der Auftragssumme
– ab dem 7. Kalendertag vor Projektbeginn: 100 % der Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass OC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Termine und Fristen verschieben sich entsprechend.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von OC.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.